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Grundeigentümerversicherung



Wir erhielten folgende Informationen:

Ab 2010 wird der Versicherungsservice für alle Haus & Grund Mitglieder beitragsfrei um folgende Leistungen verbessert bzw. aktualisiert:

Privathaftpflichtversicherung

Kaution bei Schäden im Ausland bis 60.000,00 €

Wohngebäudeversicherung bei Mehrfamilienhäusern und vermieteten Einfamilienhäusern

-
Grobe Fahrlässigkeit ab Beginn bis max. 2.500 € mitversichert.

- Aufforstung/Neuanpflanzung nach Sturmschäden bis zu 2.600 €

Hausratversicherung

- Grobe Fahrlässigkeit ab Beginn bis max. 2.500 € mitversichert.

- Erhöhung der Mitversicherung von Gartenmöbeln von 2.000 € auf 3.000 € je Schadenfall

- Verlust von aufgegebenen Gepäck bis 1.500 € (SB 250 €)

Glasversicherung

- Grobe Fahrlässigkeit ab Beginn bis max. 2.500 € mitversichert.


Die Grundeigentümer-Versicherung VVaG führt zum 01. Januar 2010 eine neue Tarif-Generation ein.
Der Leistungsumfang der Privathaftpflicht-, Hausrat- und der Unfallversicherung wurden in diesem Zusammenhang stark erweitert und die Beiträge bis zu 15 Prozent gesenkt.
„Wichtig ist, die Produkte regelmäßig an den Bedarf und die veränderten Lebenssituationen der Kunden anzupassen und dabei wechselnden Ansprüchen gerecht zu werden“, kommentiert Heinz Walter Berens, Vorsitzender des Vorstandes der Grundeigentümer-Versicherung VVaG. „Dies haben wir durch die Leistungserweiterungen getan und die Kunden erhalten neben einem erhöhten Versicherungsschutz noch einen weiteren Vorteil – sie zahlen einen geringeren Beitrag“, so Berens weiter.

Auszüge aus einigen Tarifen:
Privathaftpflichtversicherung: Prämiensenkung bis zu 15 Prozent
Pro Domo Komfort
• Erhöhung Schlüsselverlust auf 7.500 Euro
• Kaution bei Schäden im europäischen Ausland bis 20.000 Euro
Pro Domo Premium
• Photovoltaikanlagen (Verkehrssicherungspflicht sowie Einspeisung von Strom)
• Kaution bei Schäden im europäischen Ausland bis 50.000 Euro
Hausratversicherung: Prämiensenkung bis zu 13 Prozent
Pro Domo Basis
• Erhöhung Überspannungsschäden bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme
• Schäden bis 150 Euro an Gefriergut durch Stromausfall
Pro Domo Komfort
• Erhöhung Überspannungsschäden jetzt bis 100 Prozent der Versicherungssumme
• Bis maximal 500 Euro Datenrettung nach Versicherungsfall
Pro Domo Premium
• Inklusive ein Prozent Fahrraddiebstahl (24 Stunden Versicherungsschutz)
• Trickdiebstahl an der Haustür bis 1.500 Euro
Unfallversicherung: Prämiensenkung bis zu 15 Prozent
Pro Domo Basis
• Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit bis 0,5 Promille
• Erhöhung kosmetische Operationen inklusive Zahnersatz auf maximal 5.000 Euro
Pro Domo Komfort
• Bewusstseinsstörungen durch Medikamente
• Logopädische Behandlung nach Unfall bis 1.500 Euro
Pro Domo Premium
• Nahrungsmittelvergiftung
• Psychologische Soforthilfe bis 2.500 Euro

Bauen & Renovieren

Wann ist schwarz weiß?

Über legale Hilfsarbeiten.

Schwarzarbeit schadet der Wirtschaft, ist illegal und damit ein Strafbestand. Wer auf seiner Baustelle oder seinem Grundeigentum Mitarbeiter schwarz beschäftigt, riskiert Geldstrafen in sechsstelliger Höhe. Aber wann ist eine Hilfsarbeit keine Schwarzarbeit? Dazu gibt es Grenzen, die allerdings häufig Interpretationssache sind.
 
Das Gesetz sieht es so: Wenn Dienst- und Werkleistungen gegen Entgelt in erheblichem Umfeld unangemeldet durchgeführt werden, liegt Schwarzarbeit vor. Das gilt nicht für diese Fälle: Wenn zum Beispiel Kinder durch eine Nebentätigkeit ihr Taschengeld aufbessern wollen (Auto waschen, Hof fegen, Beet pflegen), dann ist dieser Job eher eine Hilfestellung als eine auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit. Der Aspekt der Gewinnmaximierung kann auch bei der Nachbarschaftshilfe ausgeschlossen werden. Wenn Nachbar A seinem Nachbarn B beim Bau eines Gartenhäuschens hilft, weil B dem A vor einer Woche beim Anstreichen zur Hand gegangen ist – dann handelt es sich um eine Gefälligkeit und nicht um Schwarzarbeit. Auch eine Bezahlung darf erfolgen, allerdings unterhalb einer branchenüblichen Honorierung.
 
Über ein Nachbarschaftsverhältnis hinaus darf auch per Tauschbörse gegenseitige Hilfe angeboten und angenommen werden, ohne dass daraus Schwarzarbeit entsteht. Wichtig ist allerdings, dass wirklich Leistungen getauscht werden und dass dies nur gelegentlich oder einmalig geschieht. Dennoch sollte man achtsam sein, wenn freiwillige Helfer unterstützen: Denn bei einem Unfall haftet der Häuslebauer wie ein Bauunternehmer – Nachbarschaftshilfe hin oder her! Deshalb sollte er sein Projekt bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft melden – inklusive aller beschäftigten Helfer, die damit gegen Unfälle versichert sind. Ausnahme: Handreichungen unter Verwandten oder wenn die Gesamtarbeitszeit aller Helfer 40 Stunden nicht übersteigt. Die BG Bau finden Sie hier: www.bgbau.de ( http://www.bgbau.de )





Itzehoer Versicherung





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